Förderungen für Pflegepatienten

Eine staatliche Förderung der 24h Pflege ist ab der Pflegestufe 3 möglich.

Die Förderung durch das Bundessozialamt beträgt zurzeit € 550,- für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen pro Monat.


Das Einkommen der pflegebedürftigen Person für diese Förderung darf netto € 2.500,- monatlich nicht überschreiten. Die anfallenden Kosten für die zu betreuende Person können im Steuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

Höhe des Pflegegeldes seit 1.1.2016

 

Pflegebedarf in Stunden pro Monat

Pflegestufe Betrag in Euro monatl.
mehr als 60 Stunden 1 157,30
mehr als 85 Stunden  2 290,00
mehr als 120 Stunden  3 451,80
mehr als 160 Stunden  4 677,60

 

mehr als 180 Stunden 

5 920,30

wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

 

mehr als 180 Stunden

6

1.285,20

wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind, und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

 

 

mehr als 180 Stunden

 

7

 

1.688,90

wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.

 

 

Zitate


Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß!
Hermann Gmeiner 1919 -1986,
österr. Sozialpädagoge und Gründer der SOS Kinderdörfer
Dank ist ein Boden, auf dem Freude gedeiht.
Berthold Auerbach 1812-1882,
deutscher Schriftsteller